ARZTHAFTUNGSRECHT

Das Arzthaftungsrecht gehört seit langem zu unseren Arbeitsschwerpunkten. Mit zahlreichen Arzthaftungsprozessen jährlich verfügen wir über einen hohen Erfahrungsschatz. Unsere Auftraggeber sind Patienten, aber auch Ärzte und Zahnärzte.
 
Der Patient hat einen rechtlich verbürgten Anspruch auf eine fehlerfreie ärztliche Behandlung. Wird der Arzt diesem Anspruch schuldhaft nicht gerecht und kommt es infolge dessen zu vorübergehenden oder zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann der Patient Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen. Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.

 

Wir beraten und vertreten Ärzte und Patienten kompetent und qualifiziert

 

Ihr Ansprechpartner: RAin Claudia Andrae