BANK- & SPARKASSENRECHT

Das Bankrecht bestimmt heute wesentliche Teile des modernen Wirtschaftslebens und damit auch der Rechtsprechung. Die Einrichtung des für Bankrecht zu-ständigen XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof und entsprechender Fachsenate bei Oberlandesgerichten verdeutlicht dies. Die Bandbreite dieses Rechtsgebiets ist ebenso groß wie anspruchsvoll. Erforderlich sind Fachkenntnisse in den Bereichen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, Kreditvertragsrecht, Kreditsicherung, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, Vermögensverwaltung, Factoring, Leasing, Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte etc.

Die Bearbeitung sparkassenrechtlicher Mandate erfordert Spezialkenntnisse, die den besonderen Status der Sparkasse als Anstalt öffentlichen Rechts berücksichtigt. Daraus resultiert u.a. der öffentliche Auftrag der Sparkasse, der gleichermaßen Rechte wie Pflichten begründet.

Das Bank- und Sparkassenrecht hat auch haftungs- und versicherungsrechtliche Bestandteile. Erleidet das Geldinstitut aufgrund eines Fehlverhaltens von Mitar-beitern oder Organen z.B. aufgrund einer fehlerhaften Vergaben von Krediten einen Schaden, so kann dies Ansprüche auf Schadensersatz begründen. Viele Geldinstitute halten zum Schutz vor derartigen Schäden besonderen Versicherungsschutz (z.B. in der D & O Versicherung) vor.

 

Ihre Ansprechpartner:  RA u. Notar Georg Borchers

                                  RA Dr. Jens Tietgens