BAU- u. ARCHITEKTENRECHT

Im Baurecht  bieten wir unseren Mandanten eine baubegleitende Rechtsberatung von der  Begleitung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren über die Erstellung der Vertragsunterlagen, der projektbegleitenden Beratung und Vertretung  bis hin zur Abnahme.  Unser vorrangiges Ziel ist es, zusammen mit unseren Mandanten praxisorientierte Lösungen für die Verwirklichung des Bauvorhabens zu erreichen.

 

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen wir für unsere Mandanten die umfassende Prozessvertretung.

 

Wir legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten,  um deren technischen Sachverstand in die Bearbeitung und die Prozessführung einfließen zu lassen. Unser Büro arbeitet eng mit Sachverständigen, Ingenieuren und Steuerberatern zusammen, auf die unsere Mandanten bei Bedarf zurückgreifen können.

 

Für Versicherer übernehmen wir Abwicklung von Rückgriffsanspüchen von der Prüfung der Erfolgsaussichten bis zur gerichtlichen Durchsetzung des Haftpflichtanspruches.

 

Im Vergaberecht (VOB-A, VOL und VOF) beraten wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter bei komplexen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie Nachprüfungsverfahren.  Aufgrund der strikten Vergaberechtsprechung der letzten Jahre müssen die Bieter bei der Abgabe ihrer Angebote und auch die Vergabestellen bei der Ausschreibung sowie Prüfung und Wertung der Angebote größte Sorgfalt walten lassen und dabei stets die aktuellen Rechtslage und die jüngste Vergaberechtsprechung im Auge behalten. Wir stehen unseren Mandanten für alle damit im Zusammenhang stehende Fragen mit kompetentem Rechtsrat und umfassender Vertretung zur Seite.

 

Im Architekten- und Ingenieurrecht beraten wir unsere Mandanten von der Vertragsgestaltung über die Klärung von Honorar- und Haftungsfragen, Fragen des Urheberrechts bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungs-, Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen.

 

Aufgrund der zunehmenden Insolvenzen der ausführenden Firmen hat gerade die Frage der Haftung der Architekten und Ingenieure wegen Mängeln am Bau eine besondere Relevanz bekommen, denn häufig werden diese mit der Behauptung angeblicher Planungs- oder Überwachungsfehler in Anspruch genommen. Um diese Ansprüche abzuwehren, ist eine enge Abstimmung mit den Berufshaftpflichtversicherern erforderlich, die wir für unsere Mandanten übernehmen.

 

Ihr Ansprechparter: RA Rosandic-Bruns, Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht