GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes oder Unternehmens lässt sich in vielen Fällen häufig nur durch effektive Nutzung der Schutzmechanismen des gewerblichen Rechtschutzes aufrechterhalten. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Anmeldung von Marken, bei Fragen zum geistigen Eigentum, zum Urheberrecht und allen damit zusammenhängenden Fragen. Werden Sie mit Abmahnungen oder anderen Formen des einstweiligen Rechtschutzes konfrontiert, vertreten wir Ihre Interessen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche oder auch mit dem Ziel eines interessengerechten Ausgleichs. Sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Remmers