IMMOBILIENRECHT
Vorbereitung, Beurkundung und Vollzug von Grundstückskaufverträgen bilden einen Schwerpunkt notarieller Tätigkeit. Anwaltlicher Beratungs- und Vertretungsbedarf ergibt sich hier z.B. bei Projektierung und u.U. (schadensrechtlicher) Rückabwicklung gescheiterter Immobiliengeschäfte sowie ergänzend auf den Gebieten des Maklerrechts, Mietrechts, Wohnungseigentumrechts, Nachbarschaftsrechts, Baurechts etc. In den Vordergrund rücken zunehmend auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit sog. »Schrottimmobilien«, Bauträgerinsolvenz sowie zum Thema Energiesparen (Förderungsmöglichkeiten z.B. für Solartechnik, Energiepass) oder Altlastensanierung (Bodenkontaminationen, Kampfmittelbeseitigung).
Ihr Ansprechpartner: RA u. Notar Georg Borchers