MIET- u. WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Gewerbliche und private Mietverhältnisse bieten ebenso häufig Anlass für Konflikte wie Wohnungseigentum. Obwohl es sich beim Miet- und Wohnungseigentumsrecht um gesetzlich ausführlich geregelte Materien handelt, gibt es eine Vielzahl von Rechtssprechungsentscheidungen, durch welche die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien näher ausgestaltet werden. Darüber hinaus sind sowohl im Miet- als auch im Wohnungseigentumsrecht eine Fülle von Formvorschriften und Fristen zu beachten. Wir beraten und vertreten Verwaltungsgesellschaften, Haus- und Wohnungseigentümer, gewerbliche und private Vermieter sowie Mieter.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
Gewerbliches Mietrecht
- Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
- Beratung bei gewünschter vorzeitiger Vertragsbeendigung
- Anpassung des geschuldeten Mietzinses (Indexklauseln, Staffelmiete etc.)
- Beratung bei Fragen des Konkurrenzschutzes
Wohnungseigentumsrecht
- Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Beratung in Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Beschlussanfechtungen
- Beendigung des Hausverwaltervertrages und Verwalterbestellung
Wohnungsmietrecht
- Gestaltung und Prüfung von Wohnraummietverträgen und Hausordnungen
- Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
- Beratung und Vertretung bei Ansprüchen auf Mietminderung bzw. Beseitigung von Mietmängeln
- Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Beratung in Fragen des Kündigungsrechtes und des Kündigungsschutzes
- Überprüfung von Schönheitsreparatur- und Instandhaltungspflichten von Vermietern und Mietern
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren (Räumungsprozessen etc.)