PRODUKTHAFTUNGSRECHT

Nicht immer basieren Personen- und Sachschäden allein auf einer schicksalhaften Verkettung unglücklicher Umstände. Vielmehr werden sie regelmäßig durch ein fehlerhaft konstruiertes oder mangelhaft hergestelltes Produkt verursacht. Der Schaden kann auch auf einer unzureichenden Instruktion des Verwenders oder darauf beruhen, dass der Hersteller das Produkt und seine Verwendung nicht hinreichend beobachtet und auf Schäden durch Warnungen oder Rückrufaktionen reagiert. Vorfälle dieser Art begründen Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Produkthaftungsgesetz und/oder aus deliktischer Produzentenhaftung gem. § 823 Abs. 1 BGB. Im Rahmen der Anspruchsprüfung sind Sondervorschriften wie die des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes sowie der aktuellen Maschinenrichtlinie zu beachten. Seit vielen Jahren haben wir uns gleichermaßen auf die Geltendmachung und Durchsetzung wie auf die Abwehr entsprechender Ansprüche spezialisiert. Dabei arbeiten wir eng mit fachkundigen Sachverständigen und den Materialprüfungsämtern zusammen.

 

Ihre Ansprechpartner: Dr. Jens Tietgens, Fachanwalt für Versicherungsrecht

                                 Daniel Schneider, Fachanwalt für Versicherungsrecht