VERKEHRSRECHT

 

Für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen stehen in unserem Hause 5 Rechtsanwälte mit jahrelanger Praxis im Verkehrsrecht zur Verfügung. Wir vertreten nicht nur Geschädigte, sondern auch mehrere Versicherungsgesellschaften. Dabei beschränken wir uns nicht allein auf das Zivilrecht. Wir vertreten unsere Mandanten auch beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit und den im Straßenverkehr typischen Straftaten (z.B. Unfallflucht, Körperverletzung, etc.)

Zur anwaltlichen Tätigkeit gehört nicht nur die Prüfung von Verschulden, Mitverschulden und Verkehrsverstößen. Von großer Bedeutung ist, sämtliche in Betracht kommende Schadenspositionen zu prüfen und beziffern zu können. Durch unsere breit gefächerte Tätigkeit befassen wir uns nicht nur mit den Problemen des Sachschadens oder Sachfolgeschadens (z.B. wirtschaftlicher Totalschaden, merkantiler Minderwert, Verbringungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall), sondern auch mit Personenschäden (z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld) einschließlich dessen Berechnung für die Zukunftsschäden bei dauernden Beeinträchtigungen.

Von Nutzen für unsere Mandanten ist dabei die Verknüpfung mit den Kenntnissen im Versicherungsrecht. Dies erlauben es uns, nicht nur die haftungsrechtliche Komponente, sondern auch alle weiteren in Betracht kommenden versicherungsrechtlichen Aspekte (z.B. Regress, Forderungsübergang, Vollkasko- und Teilkasko-Leistung, etc.) im Auge zu behalten.

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Nicht nur zusammen mit der Bearbeitung von Verkehrsunfällen befassen wir uns seit Jahren mit der Vertretung von Autofahrern bei Verkehrsordnungswidrikeiten und Verkehrsstrafsachen.

Die Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder fahrlässige Körperverletzung und die erforderliche Tätigkeit mit der Staatsanwaltschaft und die Strafrichtern gehört ebenso zu unserem täglichen Geschäft wie die Korrespondenz mit Bußgeldstellen wegen der Überschreitung der Geschwindigkeit, einem Rotlichtverstoß oder dem Benutzen eines Handys am Steuer, um nur einige Möglichkeiten zu nennen.

Gerade der Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter ist auf seine Fahrerlaubnis angewiesen. Wir informieren unsere Mandanten deswegen auch über Möglichkeiten der Punktereduzierung z.B. durch Aufbauseminare, Medizinisch-Psychologische-Untersuchungen (MPU). Es gehört auch zu unserem Tätigkeitsfeld sich mit der Fahrerlaubnisbehörde über die Eintragung, Löschung und Verjährung von Punkten auseinander zu setzen und notfalls gerichtlich Klärung herbeizuführen.

 

Ihre Ansprechpartner:  RA Hilmar Stobbe, Fachanwalt für Versicherungsrecht

                                  RA Daniel Schneider, Fachanwalt für Versicherungsrecht