VERTRAGSRECHT

„Pacta sunt servanda“ oder zu deutsch "Verträge sind einzuhalten" bezeichnet den Grundsatz des Vertragsrechts, dass die Vertragsparteien an die Verträge, die sie geschlossen haben, grundsätzlich gebunden sind.

 

Wir unterstützen unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen mit versiertem Rechtsrat , gestalten  die Verträge von der maßgefertigten Neufassung bis hin zur Aktualisierung der vorhandenen Verträge.

 

In streitigen Auseinandersetzungen beispielsweise über Fälle der Leistungsstörung oder – insbesondere beim Kaufvertrag – Mängeln vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

 

Ihre Ansprechpartner: RA Daniel Rosandic-Bruns

                                 RAin Claudia Andrae