WETTBEWERBSRECHT

In Zeiten moderner digitaler Vervielfältigungstechniken und der weltweiten Vernetzung von Kommunikationsmitteln kommt dem Wettbewerbsrecht mehr und mehr an Bedeutung zu, da der wirkungsvolle Schutz vor Wettbewerbern zunehmend schwierig wird. Der ständige Wandel des Wettbewerbsrechts führt dazu, dass die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Werbekampagnen und Wettbewerbshandlungen immer komplexer wird und für den einzelnen Marktteilnehmer kaum mehr zu bewältigen ist. Wir beraten sowohl Unternehmen und Verbände als auch Privatpersonen auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs. Unsere Tätigkeit umfasst dabei unter anderem:

  • Erstellung von Abmahnungen sowie Abwehr von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen 
  • Durchführung von einstweiligen Verfügungsverfahren und Hinterlegung von Schutzschriften 
  • Beratung im Werberecht für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Sterberater etc.
  • Überprüfung von Internetauftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße

 

Ihr Ansprechpartner:  Dr. Thomas Remmers